Startseite > Thema: Europäischer Gerichtshof, Deutsches Umsetzungsgesetz
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„Sie kippten zwar das Europäische Haftbefehlsgesetz aufgrund "handwerklicher Mängel", beanstandeten aber ausdrücklich nicht den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl und die justizielle Zusammenarbeit der Staaten in der EU. Nach Auffassung des Zweiten Senats verstößt nicht der Haftbefehl selbst, sondern das deutsche Umsetzungsgesetz gegen die Verfassung. Darin habe man wesentliche Elemente des Grundgesetzes nicht beachtet ...“http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/terror/ goodbye.shtml
