Startseite > Thema: Europäischer Gerichtshof, Delikte
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Strafgesetzbuch - Duden Recht
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„Das S. gliedert sich in zwei Teile: einen "Allgemeinen Teil" (§§ 1-79 b), der die für alle Delikte gleichermaßen geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit (Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum, Rechtfertigung, Versuch, Teilnahme u. a.) regelt und die verschiedenen Strafen sowie die Maßregeln der Besserung und Sicherung behandelt, und einen "Besonderen Teil" (§§ 80-358), der die einzelnen Deliktbeschreibungen (Straftatbestände wie Totschlag, Diebstahl, Betrug u. a ...“http://www.bpb.de/wissen/ I55HI3,0,0,Strafgesetzbuch.html?buchstabe=E#stoebern
„1986 steht die Befugnis zur N. besonders den Personen zu, die durch einen Mord- oder Tötungsversuch oder durch Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit, durch Beleidigungs- oder durch Körperverletzungsdelikte verletzt wurden, ferner nahen Angehörigen eines Getöteten ...“http://www.bpb.de/wissen/ V8WNIY,0,0,Nebenklage.html?buchstabe=E
„Die A. kann darin bestehen, dass Strafen, die für bestimmte Delikte bereits durch rechtskräftiges Urteil festgesetzt wurden, erlassen werden (A. im engeren Sinn) oder dass bestimmte Delikte nicht verfolgt und entsprechende Verfahren eingestellt werden (Gewährung von Straffreiheit).“http://www.bpb.de/wissen/ XG2Z0T,0,0,Amnestie.html?buchstabe=E
Leichtfertigkeit - Duden Recht
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„In Bezug auf einen strafrechtlich missbilligten Erfolg ist L. strafschärfendes Tatbestandsmerkmal bestimmter Delikte, z. § 178 StGB (durch L. verursachter Tod bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung).“http://www.bpb.de/wissen/ L5W6ZY,0,0,Leichtfertigkeit.html?buchstabe=E


