Startseite > Thema: Europäischer Gerichtshof, Amtszeiten
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Bundeszentrale für politische Bildung - Druckversion: Informationen zur politischen Bildung (Heft 279)
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„Doch die kleineren Staaten wehrten sich dagegen, künftig nicht mehr ständig in der Kommission vertreten zu sein und setzten eine lange Übergangsfrist bis 2014 durch. Nach diesem Zeitpunkt soll grundsätzlich jeder Mitgliedstaat während zwei von drei Amtszeiten einen Kommissar stellen dürfen. Die Auswahl der Kommissare soll dann auf der Grundlage eines Rotationssystems erfolgen, das die Mitgliedstaaten gleich behandelt.“http://www.bpb.de/popup/ popup_druckversion.html?guid=0UDUO8&page=3
EIZ Niedersachsen: Europäischer Gerichtshof
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„Sie werden von den Regierungen der EU-Mitgliedsländer für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Danach ist eine erneute Ernennung für zwei weitere Amtszeiten von je drei Jahren möglich.“http://www.eiz-niedersachsen.de/eugh.98.html
